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Prüfung elektrischen Geräten

Ist die Geräteprüfung obligatorisch?

Ja, und zwar für ALLE Betriebe und Unternehmen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden und Kunden. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch für die Arbeitnehmenden und die Umgebung keine Gefahren ausgehen.

Um es vorweg zu nehmen: Die obligatorische, wiederkehrende Geräteprüfung basiert auf der Verordnung des Bundes über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV Art. 32b) und ist obligatorisch für alle Arbeitgeber. Unternehmen müssen sicherstellen, dass u.a. von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch für den Arbeitnehmer keine Gefahr ausgeht.

Die dafür geschaffene und per Frühling 2018 veröffentlichte schweizerische normative Regel SNR 462638 beschreibt die entsprechende Prüfung und Rahmenbedingungen. Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei auf transportable, steckbare Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 VAC (oder 1500 VDC) wie z.B. Elektrowerkzeuge, Verlängerungen, Kabeltrommeln, Kaffeemaschinen, Mikrowellengeräte, Haushaltsgeräte, Trockensauger, Reinigungsgeräte, PCs, Netzteile für Notebooks, Bildschirme – generell alles was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt wird.

Die Prüfungen müssen bei Umbau, Instandsetzung bzw. Reparatur von elektrischen Betriebsmitteln und auch als Wiederholungsprüfung erfolgen, die empfohlenen Fristen für letztere sind unterschiedlich und betragen beispielsweise 12 Monate für Geräte in Industrie, Baustellen, gewerblich genutzte Küchen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Feuerwehren, Laboratorien und 24 Monate für Bürobetriebe, Hotels, Heime, Pflegestationen. Für medizinisch genutzte Geräte und solche im Bergbau und Ex-Bereiche gelten gesonderte Vorschriften.

Das Unternehmenskader und insbesondere die Sicherheitsbeauftragten sind persönlich verantwortlich für die Sicherheit der ihm unterstellen Angestellten, bis jetzt wurde die Geräteprüfung nur sporadisch von einigen wenigen Unternehmen vollzogen, mit der Einführung der SNR 462638 steigt der Druck und die Klarheit der Pflicht zur Prüfung elektrischer Geräte auf die Unternehmen bzw. Arbeitgeber. Dies ist nachvollziehbar, denn die Angestellten sollen per Gesetz sichere Arbeitsplätze und Geräte nutzen können und Unfälle durch elektrischen Schlag bzw. Sekundärfolgen dessen sollen bestmöglich vermieden werden.

Was bedeutet dies für die Verantwortlichen?

In jedem Betrieb müssen die elektrischen Geräte nach Vorgabe der SNR 462638 geprüft werden, entweder durch einen hauseigenen Techniker z.B. den Betriebselektriker, einer Person aus dem Unterhaltsteam oder einen externen, spezialisierten Dienstleister. Diese Regelung betrifft alle Unternehmungen welche Mitarbeitern elektrische Geräte zur Benutzung zur Verfügung stellen welche vom Niederspannungsnetz (z.B. 230/400V bis 1000V) versorgt werden, egal ob Arztpraxis, Bürobetrieb, Sanitär oder Heizungsfirmen, Baufirmen, Reparatur- und Servicefirmen, Werkstätten, Restaurants, Hotels, Banken, Einkaufsläden, Hauswarte, Unterhaltsspezialisten – einfach ALLE Firmen!

Ein Bericht von Markus Treichler

Auch wir Prüfen, Prüfen ob wir einen solchen Tageskurs anbieten werden Fachverband Aargauer Hauswarte