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Das Dach war sauber und alle Fische tot

Wissen wir immer wo das Schmutzwasser hinfliessen kann?

Es mach sicher Sinn, wenn man sich vor einer Arbeit Gedanken macht wo die Schmutzflotte hinfliessen kann. Wo fliesst den das Oberflächenwasser auf unseren ganzen Gebäudeflächen hin?  Habe ich einen Entwässerungsplan?

Aus der Zeitung aufgeschnappt: Artikel von Lukas Hausendorf

Passanten bemerkten die toten Fische im Diegterbach. Der Schuldige war rasch gefunden. Fast drei Jahre nach dem Vorfall ist der Fall jetzt auch strafrechtlich abgeschlossen.

Eimerweise mussten wegen des Dachreinigers im April 2020 tote Fische aus dem Diegterbach geborgen werden.

Eimerweise mussten die toten Fische am 29. April 2020 aus dem Diegterbach bei Diegten im Kanton Baselland geborgen werden. Auf einer Länge von fast 500 Metern gab es kein Leben mehr im Bach. Passanten bemerkten das Unglück und verständigten die Behörden. Das Gewässerschutzpikett des Amts für Umweltschutz und Energie, der kantonale Fischereiaufseher und die Polizei wurden aufgeboten. Der Schuldige war rasch gefunden.

Als tags darauf die Medienmitteilung versandt wurde, war bereits klar: Die unsachgemässe Anwendung von Reinigungsmittel verursachte das Fischsterben, der Verantwortliche wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Mann wurde noch am gleichen Tag vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hat den Verursacher nun, fast drei Jahre nach dem Vorfall, per Strafbefehl rechtskräftig wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Gewässerschutz verurteilt. Beim Täter handelt es sich um einen 30-jährigen Mitarbeiter einer Dachreinigungsfirma. Er hatte in einem Eimer das tödliche Gemisch eines chemischen Reinigungsprodukts mit zwei Chlortabletten in Wasser aufgelöst und danach mit einer Pumpe auf das Dach gespritzt.

Dabei unterliess er es «in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» abzuklären, wohin die giftige Brühe danach abfliessen wird. Von zwei Seiten floss sie dann über ein Fallrohr in einen unterirdischen Schacht, der direkt in den Diegterbach führte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Handwerker vor, dass dies für ihn vorhersehbar gewesen sei. Die Gewässerverschmutzung führte in der Folge zum Fischsterben, zudem wurden im oberen Teil des betroffenen Gewässerabschnitts auch alle auf dem Gewässerboden lebenden Organismen ausgelöscht.

Der Handwerker wurde dafür nun zu einer Geldstrafe von 600 Franken verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen. Insgesamt kostet ihn seine Fahrlässigkeit 1899 Franken und einen Eintrag im Strafregister.