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Die neue EU-Verordnung für Staubsauger

Seit dem Jahr 2014 gilt eine neue EU-Verordnung für den Verkauf von Staubsaugern, mit neuen Grenzwerten seit September 2017. Viele Verbraucher fürchten, dass nun auch für vorhandene Staubsauger ein Verbot gilt – und dass neue Geräte zwar sparsamer, aber weniger gut sind. Ob die Angst vor der Staubsauger-Verordnung begründet ist, zeigen Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Staubsaugern und dem Verbot.

Es stimmt, die EU-Verordnung für Staubsauger verbietet den Verkauf bestimmter Geräte. Doch nicht alle Staubsauger sind davon betroffen. Außerdem geht es nicht nur um eine geringere Watt-Zahl. Ziel der Verordnung ist es auch, für leistungsfähigere und langlebigere Geräte zu sorgen.

Was ist die Höchstgrenze für den Stromverbrauch?
Für den Stromverbrauch gibt es gleich zwei neue Grenzwerte:

  • Die maximale Nennleistungsaufnahme muss seit 1.9.2017 unter 900 Watt liegen.
  • Der maximale jährliche Verbrauch bei durchschnittlicher Nutzung ist ebenfalls begrenzt: 43 Kilowattstunden (kWh).

Gilt die EU-Verordnung für alle Staubsauger? Welche Staubsauger-Arten sind nicht betroffen?
Nein, nicht alle Arten von Staubsaugern sind von der EU-Verordnung betroffen. Für folgende Gerätetypen gibt es keinerlei neue Vorgaben:

  • Akkubetriebene Staubsauger
  • Saugroboter
  • Nasssauger
  • Industriestaubsauger
  • Bohnermaschinen

Bereits im Haushalt vorhandene Geräte sind ebenfalls nicht betroffen. Händler dürfen ältere Geräte aus ihrem Bestand ohne Zeitbegrenzung und ohne Label weiter verkaufen.

Warum wurde die Regelung eingeführt?
Ein geringerer Stromverbrauch* ist das wichtigste Ziel der neuen EU-Verordnung für Staubsauger, aber nicht das einzige. Die Staubsauger-Verordnung regelt nämlich auch, wie gut ein neuer Staubsauger mindestens reinigen und wie lange wichtige Bauteile halten müssen. Es geht also nicht nur um effizientere Staubsauger, sondern auch um leistungsfähigere und langlebigere Geräte.
* Bis 2020 könnten laut EU jährlich 19 Milliarden kWh eingespart werden. Das entspricht dem Jahresverbrauch von fast fünf Millionen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalten in Deutschland (ohne elektrische Warmwasserbereitung).

Gibt es noch weitere Neuerungen durch die EU-Verordnung?
Ja, die gibt es. Sie setzen vor allem Mindeststandards für die Hersteller von Staubsaugern – für bessere Staubaufnahme, weniger Staubemissionen und längere Haltbarkeit. Die Neuerungen im Überblick:

  • Nennleistungsaufnahme: maximal 900 Watt
  • Stromverbrauch pro Jahr im Durchschnittshaushalt: weniger als 43 kWh
  • Durchschnittliche Maximal-Lautstärke: 80 Dezibel
  • Staubaufnahme auf harten Böden: mindestens 98 Prozent
  • Staubaufnahme auf Teppichen: mindestens 75 Prozent
  • Staubemission: nicht mehr als 1 Prozent
  • Motor-Lebensdauer: mehr als 500 Stunden
  • Schlauch-Haltbarkeit: mindestens 40.000 Schwenkungen unter Belastung

Wer hat über die EU-Verordnung entschieden? Und wann?
Startschuss für das umfangreiche Verfahren mit neuen Messverfahren und Normteppichen war bereits im Jahr 2004. Beteiligt waren unter anderem die Europäische Kommission, das Parlament, der Rat sowie Hersteller, Importeure, Umweltverbände und die zuständigen Behörden und Ämter. Im Jahr 2009 lagen mit einer unabhängigen Sparpotenzial-Studie erste Empfehlungen vor: maximal 1.100 Watt ab 2011 und maximal 750 Watt ab 2014; also frühzeitigere und strengere Vorgaben als mit der aktuellen Staubsauger-Verordnung. Die wurde schließlich im Mai (Energielabel für Staubsauger) und Juli (Grenzwerte) 2013 von der EU-Kommission beschlossen.
Rechtliche Grundlage ist die Ökodesign-Richtlinie, die nicht nur für Staubsauger gilt, sondern für alle „energieverbrauchsrelevanten Produkte“; bekanntestes Beispiel ist die Glühbirne. Weitere Fragen rund um die Ökodesign-Richtlinie und zum Energielabel beantwortet der Verbraucherzentrale Bundesverband – und stellt weit verbreiteten Mythen Tatsachen gegenüber.

Wo werden neue Staubsauger mit weniger Watt getestet?
Wer wissen will, wie sich die sparsamen Geräte im Alltag machen, sollte den bundesweiten Staubsauger-Praxistest der Stromsparinitiative verfolgen. Dafür haben 18 Haushalte aus ganz Deutschland Geräte von Bosch, Dyson, Kärcher, Philips, Siemens und Vorwerk geprüft. Aktuelle Tests sind unter anderem bei der Stiftung Warentest zu finden