Ausübende Hauswarte/innen sind durch ihre vielfältigen Tätigkeiten rechtlichen Risiken ausgesetzt. Der vom SFH / FAH bei Orion abgeschlossene Kollektivvertrag für Aktivmitglieder deckt Risiken in vielen Bereichen bestens ab.
Jetzt aktuell: Vergünstigter Privat- und Verkehrsrechtsschutz
Nicht nur im Beruf, sondern auch im Privatleben kann es brenzlig werden. Mitglieder des SFH / FAH profitieren von 25 % Rabatt auf den Privat- und Verkehrsrechtsschutz von Orion mit der neusten und aktuellen Rechtsschutzdeckung auf dem Schweizer Markt.
Kollektive Rechtsschutzversicherung
Konflikte im beruflichen Umfeld sind keine Seltenheit
Ob man sich nach einem Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer auseinandersetzen muss oder sich Konflikte mit dem Arbeitgeber ergeben, eine gute rechtliche Unterstützung benötigt man allemal, um seine Rechte durchzusetzen.
Orion Rechtsschutz bezahlt in einem Rechtsfall den Anwalt, die Gerichts- sowie die nötigen Gutachterkosten. Erfahrene Juristen und Anwälte vertreten die Rechte der Hauswarte/innen und stehen an ihrer Seite.
Die Rechtsschutzdeckung für Mitglieder des SFH / FAH
Die Kollektiv-Rechtsschutz-Versicherung für den SFH / FAH bietet den Hauswarten/innen Schutz während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in den folgenden Rechtsgebieten:
- Schadenersatzrecht / Strafanzeige
- Strafverteidigung
- Versicherungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Arbeitsrecht
- Patientenrecht
- Auftrags- und Werkvertragsrecht
- Verkehrs-Rechtsschutz
Rechtliche Auskünfte und Fallanmeldung
- Telefonische Rechtsauskünfte: Orionline 0848 88 88 44
- Internet: www.orion.ch
- Per Post:
Orion Rechtsschutz-Versicherung AG
Aeschenvorstadt 50
Postfach
4002 Basel
Wichtig: Bitte bei Fallanmeldung die Policen-Nr. 2128632 des SFH / FAH angeben.