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Beim Fachverband Aargauischer Hauswarte
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Fachbeitrag: Absturzsicherungen an historischen Bauten

Da bei den verschiedenen Gemäuern die Fallhöhe bei einem Absturz sehr hoch wäre, müssen die Arbeiter/innen Suva-konform geschützt werden. Aber wo und wann braucht es eigentlich eine Absturzsicherung mit PSAgA?

  • Grundsätzlich müssen alle Personen vor Abstürzen geschützt werden! Durch Architekten,Planer, Bauleiter, Arbeitgeber oder Auftraggeber! (Arbeitsgesetz-Recht ArG, Verordnung über Unfallverhütung, Bauarbeiter Verordnung, BfU, suva etc.)
  • Wo die Arbeiten an Absturzkanten (Dächer, Fenster, Wandöffnungen etc.) mehr als 2m Fallhöhe überschreiten! (BauAV Art. 23)
  • Wenn ein sicheres Arbeiten mit Gerüst oder Hebebühne nicht sichergestellt werden kann!
  • Für generelle Wartungs-, Service- und Unterhaltsarbeiten jeglicher Art in absturzbedrohten Bereichen!

Hier könnt ihr den gesamten Beitrag als PDF lesen: Fachbeitrag: Absturzsicherungen an historischen Bauten

Besten Dank an Roger Neuenschwander der Firma Innotech AG für den Beitrag